Die Beurteilung des kindlichen Herzens im Mutterleib nennt man fetale Echokardiografie. Hierbei werden nicht nur die korrekte Anlage der verschiedenen Herzkammern, -vorhöfen und -klappen, sondern auch die Funktion des Herzens beurteilt. Dazu wird das kindliche Herz sowohl im B-Bild (schwarz-weiß Ultraschall) als auch mit Hilfe des Dopplers untersucht (Dopplersonografie).
Eine erste Beurteilung des fetalen Herzchens kann so bereits in der 12.-14. SSW im Rahmen des Ersttrimesterscreenings erfolgen (Ersttrimesterscreening). Hier lassen sich bereits bei einer Herzgröße von wenigen Millimetern bis zu der Hälfte aller Herzfehler erkennen.
Im Rahmen des II. Trimesterscreening (20.-22. SSW) und III. Trimesterscreenings kann dann die Mehrzahl aller Herzfehler ausgeschlossen bzw. diagnostiziert werden. Gerne können Sie diese Untersuchung bei uns durchführen lassen. Hat Ihr Frauenarzt eine Auffälligkeit entdeckt oder ist sich unsicher, stehen wir ebenfalls gerne zur Mitbeurteilung zur Verfügung.